Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen mannlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote derFirma k-outdoorsports(nachfolgenden als Veranstalter benannt).
1. Anmeldung, Vertragsschluss und Fälligkeit des Angebotspreises
1.1 Nach der Anmeldung zu einem Angebot erhalten Sie eine schriftliche Angebotsbestätigung sowie eine Rechnung.
Mit der Angebotsbestätigung kommt der Angebotsvertrag mit dem Veranstalter zustande.
1.2 Nach dem Erhalt der in vorstehender Ziffer 1.1 genannten Unterlagen ist eine Anzahlung von 25% des Angebotspreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Unterlagen fällig. Der gesamte Angebotspreis ist bis spätestens Beginn des Events, Kurses oder Reise fällig.
1.3 Bei Fernreisen mit Flugverbindungen ist in Abweichung von Ziffer 1.2 nach Erhalt der Unterlagen gemäß Ziffer 1.1 eine sofortige Anzahlung in Höhe von 25 % des Angebotspreises zur Zahlung fällig. Der gesamte Angebotspreis ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zur Zahlung fällig.
1.4 Bei Wochenendangeboten oder Tagesangeboten, die nicht länger als 2 Tage dauern oder nicht mehr als Euro 199,– kosten, ist der gesamte Angebotspreis in Abweichung von Ziffer 1.2 innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
1.5 Bei verspäteten Zahlungseingängen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnehmerliste zu entfernen.
2. Rücktritt durch den Teilnehmer
Jeder Teilnehmer hat das Recht jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Teilnehmer, behält sich der Veranstalter das Recht vor, folgende pauschale Entschädigung (Stornogebühr) zu erheben: Bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Angebotsbeginn, bei Fernreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn, beträgt die Stornogebühr 15 % des Angebotspreises, falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr 10 % des Angebotspreises. Bei einem Rücktritt bis 10Tage vor Angebotsbeginn, bei Fernreisen bis 20 Tage vor Reisebeginn, beträgt die Stornogebühr die Hälfte des Angebotspreises, falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr 25 % des Angebotspreises. Bei einem Rücktritt bis 3 Tage vor Angebotsbeginn beträgt die Stornogebühr 90 % des Angebotspreises, und danach oder bei Nichtantritt beträgt die Stornogebühr 100% des Angebotspreises. Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens Euro 50,–. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die pauschale Entschädigung eingetreten ist.
3. Rücktritt durch den Veranstalter
3.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Angebot bis 12 Tage vor Angebotsbeginn, bei Fernreisen bis 20 Tage vor Reisebeginn, abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Angebotspreises.
3.2 Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, das Angebot abzusagen, wenn aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, politische Unruhen, Umweltkatastrophen etc. oder aus gesundheitlichen Gründen, die Durchführung des Angebots unmöglich oder erheblich erschwert ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Angebotspreises. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen kann der Veranstalter jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
4. Änderungen des Angebots und des Angebotspreises
4.1 Sollte das Angebot aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht oder nur mit Änderungen durchgeführt werden können (Wettereinfluss, höhere Gewalt, unsichere Schneeverhältnisse, mangelnde Kondition der Teilnehmer), stehen den Teilnehmern keine Ansprüche zu, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
4.2 Der Veranstalter behält sich vor, nach Ablauf eines Zeitraums von 2 Monaten nach Abschluss des Angebotsvertrags, mindestens aber 21 Tage vor Angebotsbeginn, den Angebotspreis zu erhöhen, wenn es zu einer nach Vertragsschluss eingetretenen, nicht absehbaren Erhöhung der Angebotskosten, zum Beispiel der Treibstoffkosten, der Beförderungskosten, den Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder Einreisegebühren, oder einer Änderung der betroffenen Wechselkurse kommt. Eine Erhöhung des Angebotspreises erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Angebotskosten – anteilig auf die Teilnehmer aufgeteilt – erhöht haben.
5. Gefahrenhinweis und Haftungsbeschränkung
5.1 Jeder Teilnehmer muss sich bei der Buchung eines Angebots darüber im Klaren sein, dass Aktivitäten nicht nur in Skigebieten, sondern auch in alpinem Gelände, einschließlich Heliskifahren und das Nutzen eines Hubschraubers, ständige Gefahren mit sich bringen. Jede Aktivität in Skigebieten und alpinem Gelände ist trotz eines Höchstmaßes an Sicherheit mit einem Restrisiko verbunden und es gibt Dinge, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann. Schwerste Verletzungen oder Todesfälle sind trotz eines Höchstmaßes an Vorsicht nicht auszuschließen.
5.2 Die Haftung des Veranstalters für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Verschulden eines Leistungsträgers beruhen.
6. Versicherungen
6.1 Jeder Teilnehmer ist zum Abschluss einer Unfallversicherung und soweit einschlägig einer Auslandskrankenversicherung verpflichtet, die bei Unfällen im jeweiligen Ausland greift. Sollte ein Abtransport eines Teilnehmers notwendig werden, gehen die Kosten zu Lasten des Teilnehmers.
6.2 Weiterhin muss jeder Teilnehmer über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
7. Material und persönliches Können
7.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Material in einwandfreiem Zustand ist. Ersatzmaterial vor Ort zu kaufen oder zu mieten, ist häufig begrenzt möglich.
7.2 Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer in einigen Angeboten laut Ausschreibung spezielles Testmaterial zur Verfügung. Dieses Testmaterial geht bis zur Rückgabe an den Veranstalter in die Obhut des Teilnehmers über. Bei Verlust oder Beschädigung des Testmaterials muss der Teilnehmer für den Schaden aufkommen.
8. COVID-19 Pandemieregelungen
8.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich die allgemein gültigen Hygienevorschriften während der Reise einzuhalten und benötige Informationen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß dem Veranstalter mitzuteilen.
8.2 Bei einer durch COVID-19 bedingten Absage der Reise durch den Veranstalter, verpflichtet sich der Veranstalter dem Teilnehmer den Reisepreis in voller Höhe bis spätestens 14 Tagen nach Absage zu erstatten, sofern keine alternative Reise mit gleichwertigen Leistungen durch den Veranstalter angeboten werden kann. Eine COVID-19 bedingte Absage der Reise durch den Veranstalter erfolgt bei
- Ausweisung des Reiseziels als offizielles Risikogebiet durch das RKI
- Grenzschließung zum und/oder von dem jeweiligen Land des Reiseziels
- Ausgabe einer Reisewarnung für das Reiseziel durch das Auswärtige Amt
Nach Antritt der Reise durch den Teilnehmer erfolgt keine Erstattung des Reisepreises durch den Veranstalter. Ein Antritt der Reise ist durch das Erscheinen des Teilnehmers am Reiseziel vollzogen. Für ein Eintreten der oben genannten Fälle nach Antritt der Reise übernimmt der Veranstalter keine Haftung und es erfolgt keine Rückerstattung der Reisekosten.
8.3 Ein Rücktritt durch den Teilnehmer aufgrund von einer persönlichen COVID-19 Infektion und/oder COVID-19 assoziierten Symptomen unterliegt den unter Punkt 2 genannten Bedingungen.
8.4 Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienkonzepten für Sport, Touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19- Patienten) und/oder
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere und/oder
- Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Reisebeginn in einem durch das RKI ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten haben und/oder
- Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen
von Gesetzes wegen vom Reisebetrieb auszuschließen sind. Eine Rückerstattung des Kurspreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Dies ist nicht anzuwenden, falls der Teilnehmer ein negatives COVID-19 Testergebnis vorweisen kann, dessen Ausstellung nicht weiter als 48Stunden vor Reisebeginn zurück liegt.
8.5 Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die sowohl bei einer Erkrankung wegen Corona als auch bei Quarantänemaßnahmen eintreten. Für den Versicherungsschutz ab Beginn der Reise benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung. Die Reise beginnt, sobald der Teilnehmer einstiegsbereit am Bus eintrifft.
9. Verjährung
Ansprüche wegen Angebotsmängeln hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Angebots gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche nach vorstehendem Satz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vorgesehenen Ende des Angebots.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der des Veranstalters.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen, Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Rosenheim. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Rosenheim vereinbart.
11. Salvatorische Klausel
Sollten entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Angebotsvertrages unwirksam oder nichtig sein, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Angebotsvertrages nicht.
k-outdoorsports
Kevin Zieke
Sulzbacher Straße 29
D-83334 Inzell im Chiemgau
Datum: 21.09.2022